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Die Konditionen von EURONORD Inkasso gelten für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wir berechnen Ihrem Schuldner eine Gebühr in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die wir Ihnen nicht weiterbelasten.*
*Die Bearbeitung von Forderungen im vorgerichtlichen Inkasso ist für unsere Mandanten grundsätzlich kostenfrei. Die dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG- angelehnten Gebühren werden von uns direkt gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Die überwiesenen Beträge werden aufgeteilt (Ihre Forderungen + unsere Gebühren). Wir überweisen Ihre Forderung, wir behalten unsere Gebühren. Führt unser mehrstufiges vorgerichtliches Inkassoverfahren wider Erwarten nicht zu Erfolg, stellen wir Ihnen keine Gebühren in Rechnung. Wir handeln auf eigenes Risiko. Nur wenn seitens des Mandanten die Bearbeitung einer Forderung abgebrochen wird, berechnen wir diesem die entstandenen Gebühren.
Wenn einmal das gerichtliche Mahnverfahren notwendig ist und Sie entschieden haben diesen Weg zu gehen, entstehen gerichtliche und gegebenenfalls anwaltliche Gebühren. Wir werden in diesem Fall die vorgerichtlichen Inkassogebühren Ihnen gegenüber abrechnen, sodass die Leistungen in diesem Fall nicht mehr kostenfrei sind. Die Kosten sind jedoch grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.