Als Geschäftstreibende/r sind Sie es sicher leid Ihrem Geld – nach abgeschlossener Arbeit – hinterherzulaufen,
denn das kostet… Zeit und Geld!
Wussten Sie schon, dass Sie sich diese Mühen, als auch die Rechtsanwaltskosten für die Realisierung, sparen könnten?
Wir bieten unseren Mandanten das gesamte vorgerichtliche Inkassoverfahren kostenlos an!
Transparenz – ein Erfolgsfaktor der EURONORD® Inkasso
Als registriertes und zugelassenes Inkassounternehmen durch den Präsidenten des Landgerichts Lüneburg, schätzen unsere Mandanten die hohe Realisierungsquote und Transparenz. Da wir auch Kleinstforderungen und umfangreiche Forderungsvolumina bearbeiten, ist es naturgemäß wichtig, dass unseren Mandanten für die Realisierung ihrer Forderungen keine Kosten entstehen.
Bei uns lohnt es sich, ohne Vertragsbindung und ohne Risiko, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben:
Zeit- und Kostenersparnis – ein weiterer Erfolgsfaktor
Die Kosten unserer Inanspruchnahme sind gemäß deutscher Rechtsprechung grundsätzlich als Verzugsschaden von dem Schuldner zu begleichen. Im Erfolgsfall erhalten Sie also 100% Ihrer Forderung von der EURONORD Inkasso ausgezahlt!
nkasso Gelsenkirchen – Ihr kostenloses Inkassounternehmen für Gelsenkirchen
Sollten wir im vorgerichtlichen Inkassoverfahren mit der Durchsetzung Ihrer Forderung nicht erfolgreich sein, entstehen Ihnen keine Kosten. Bei uns gibt es kein Kleingedrucktes.
Bei Zahlungseingängen oder getroffenen Ratenzahlungsvereinbarungen, erhalten Sie systemseitig automatisch Kenntnisnahme per E-Mail innerhalb von 24 Stunden. Die Abrechnung, sowie Ausschüttung der eingenommenen Gelder, erfolgt innerhalb von 72 Stunden.
Konzentrieren Sie sich ab sofort wieder nur auf Ihr Tagesgeschäft und überlassen Sie das zeitintensive Forderungsmanagement der EURONORD Inkasso als zuverlässigen und regionalen Partner an Ihrer Seite.
Konditionen bei Erfolg
- Sie bekommen 100 % Ihrer Forderung ausgezahlt.
- Wir stellen Ihnen keine Gebühren oder Auslagen in Rechnung.*
Konditionen bei Teilerfolg
- Wir verrechnen entstandene Kosten gem. § 367 BGB und zahlen weitere Fremdgelder zu 100 % an Sie aus.
- Wir stellen Ihnen keine weiteren Gebühren oder Auslagen in Rechnung.*
Konditionen bei Nichterfolg
- Sie erhalten keinen Betrag ausgezahlt, da Ihr Schuldner die Zahlung verweigert hat.
- Wir stellen Ihnen keine Gebühren oder Auslagen in Rechnung.*
Konditionen bei Ratenzahlung
- Nach Abzug der Kosten erhalten Sie jede Rate zu 100 % ausgezahlt.
- Wir stellen Ihnen keine weiteren Gebühren oder Auslagen in Rechnung.*
*Die Bearbeitung von Forderungen im vorgerichtlichen Inkasso ist für unsere Mandanten stets kostenfrei. Die dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG- angelehnten Gebühren werden von uns direkt gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Die überwiesenen Beträge werden aufgeteilt (Ihre Forderungen + unsere Gebühren). Wir überweisen Ihre Forderung, wir behalten unsere Gebühren. Führt unser mehrstufiges vorgerichtliches Inkassoverfahren wider Erwarten nicht zu Erfolg, stellen wir Ihnen keine Gebühren in Rechnung. Wir handeln auf eigenes Risiko. Nur wenn seitens des Mandanten die Bearbeitung einer Forderung abgebrochen wird, berechnen wir eine geringe Aufwandspauschale.
Wenn einmal das gerichtliche Mahnverfahren notwendig ist und Sie entschieden haben diesen Weg zu gehen, entstehen gerichtliche und anwaltliche Gebühren. Auch diese sind grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu zahlen. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.