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Die Bearbeitung von Forderungen im vorgerichtlichen Inkasso ist für unsere Mandanten stets kostenfrei. Die dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG – angelehnten Gebühren werden von uns direkt gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Die überwiesenen Beträge werden aufgeteilt (Ihre Forderungen + unsere Gebühren). Wir überweisen Ihre Forderung, wir behalten unsere Gebühren. Führt unser mehrstufiges vorgerichtliches Inkassoverfahren wider Erwarten nicht zu Erfolg, stellen wir Ihnen keine Gebühren in Rechnung. Wir handeln auf eigenes Risiko. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.