Gericht­liches Mahn­verfahren

Sollte eine Forderung vorgerichtlich nicht durchgesetzt werden können, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein oder reichen die Angelegenheit bei Bedarf zur Einreichung einer Zahlungsklage an unsere Vertragsanwälte weiter. Nach Erlangung des Vollstreckungstitels werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet.

  • Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids
  • Beantragung und Zustellung eines Vollstreckungsbescheids
  • Ermittlung pfändbarer Vermögenswerte
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    (Konto- und Taschenpfändung, Pfändung von beweglichem Vermögen, Gehaltspfändung, Abnahme der Vermögensauskunft, usw.)